Stadt Hameln sucht neue Schöffen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit Tragweite und Geschichte. Immerhin vertreten Schöffen Volkes Stimme vor Gericht – und das schon seit dem Mittelalter. In diesem Jahr werden bundesweit Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht. Auch in Hameln sind Frauen und Männer aufgerufen, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Noch bis zum 31. März beziehungsweise 30. April könnt ihr euch bei der Stadt Hameln bewerben.

Ab 2024 würdet ihr als Schöffen am Amtsgericht Hameln und am Landgericht Hannover als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Als Schöffe seid ihr Laienrichter, ehrenamtliche Richter ohne eine juristische Ausbildung. Bei Gerichtsverhandlungen werden jeweils zwei von ihnen dem Berufsrichter zur Seite gestellt. Gemeinsam mit dem Richter verfolgen sie die Gerichtsverhandlung, hören sich Anklage und Verteidigung an, um später nach gemeinsamer Absprache das Urteil zu fällen. Dabei hat die Stimme der Schöffen ein erhebliches Gewicht. Denn gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Anders gesagt: Beide Schöffen können gemeinsam den Richter überstimmen.

Welche Voraussetzungen müsst ihr erfüllen?

Es zeigt sich: Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit Verantwortung. Daher müssen Bewerberinnen und Bewerber auch einige Voraussetzungen erfüllen, um das Schöffenamt antreten zu dürfen. Gesucht werden Menschen, die in Hameln wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Zudem müssen sie deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass sie einer Verhandlung folgen können.

Als Schöffe solltet ihr über soziale Kompetenz und Menschenkenntnis verfügen, unvoreingenommen und objektiv sein und insbesondere das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Schöffen werden zudem Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus einer beruflichen Erfahrung oder auch gesellschaftlichem Engagement erschließen.

Wie ist das Auswahlverfahren?

Die Stadt Hameln muss eine Vorschlagsliste einreichen, in die doppelt so viele interessierte Schöffen aufzunehmen sind, wie durch das Amtsgericht letztendlich bestimmt werden. In Hameln werden das etwa 115 Personen sein. Aus dieser Vorschlagsliste wählt ein Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts dann abschließend die Schöffen und Hilfsschöffen aus, die für die Dauer von fünf Jahren tatsächlich vor Gericht dabei sein werden.

Anders verhält es sich allerdings bei den Jugendschöffen: Wer dieses Ehrenamt ausführen möchte, sollte speziell in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit über besondere Erfahrung verfügen. Auch hier erstellt die Stadt eine Vorschlagsliste. Insgesamt sind hier 156 Personen als Jugendschöffe vorzuschlagen.

Ihr habt Interesse?

Wenn ihr als Hamelner Bürgerin und Bürger nun Interesse an diesem Ehrenamt habt, könnt ihr euch bis zum 31. März schriftlich bei der Stadt Hameln bewerben. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. April an die Stadt. Weitere Informationen zum Schöffenamt und einen Bewerbungsvordruck gibt es hier.

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