Weihnachten ist das Fest der Familie – doch auch an den Feiertagen gelten Corona-Regeln. In Niedersachsen verschärft die Landesregierung für die Festtage sogar die Vorschriften – sie hat eine sogenannte Weihnachtsruhe verordnet. Doch danach greifen die neuen Regelungen der Bundesregierung; Silvester müsst ihr mit noch mehr Einschränkungen rechnen.
Wie viele Personen dürfen sich an Weihnachten treffen?
- In Niedersachsen dürfen sich in Innenräumen bis zu 25 vollständig geimpfte oder genesene Personen treffen. Kinder und Jugendliche werden dabei mitgezählt. Im Außenbereich sind bis zu 50 Personen zulässig.
Müsst ihr euch an Weihnachten testen?
- Wenn ihr euch mit mehr als zehn Personen trefft, schreibt die Landesregierung eine zusätzliche Testpflicht (2G plus) vor. Das gilt auch bei Treffen unter freiem Himmel. Ausgenommen sind alle Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben. Seid ihr vollständig gegen Covid-19 geimpft und habt zudem eine Durchbruchsinfektion überstanden hat, ist dies einer Booster-Impfung gleichzusetzen – dann müsst ihr euch nicht testen lassen. Außerdem gilt: Kinder und Jugendliche sind ebenfalls von Tests befreit. Die Tests müssen nicht an einer Corona-Teststelle durchgeführt werden, über die Feiertage reichen im privaten Rahmen Selbsttests der Gäste am Ort, die der Gastgeber kontrolliert. Grundsätzlich wird empfohlen, sich immer, egal mit wie vielen Personen ihr euch trefft, zu testen.
Müssen wir zuhause Masken tragen?
- Während der privaten Weihnachtsfeier müsst ihr zuhause keine Maske tragen.
Was gilt nach Weihnachten und über Silvester?
- Die am Dienstag beschlossenen Kontaktbeschränkungen sollen hier erst ab dem 27. Dezember gelten: Dann dürfen sich nur noch maximal zehn Erwachsene (geimpft oder genesen) treffen, Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sind dabei ausgenommen.
Was muss ich beim Einkaufen beachten?
- Ihr müsst nun, wenn ihr einkaufen geht, auf jeden Fall eine FFP2-Maske tragen. Die neue Regel gilt für alle Geschäfte.
Was gilt für Ungeimpfte?
- Für ungeimpfte Personen bleibt es bei den bereits bekannten Beschränkungen – sie dürfen sich nur mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen, auch an Weihnachten.