Was ändert sich zum neuen Jahr rund um eure Finanzen? In Zusammenarbeit mit den Experten der Volksbank Hameln-Stadthagen geben wir einen Überblick über sechs wesentliche Anpassungen, die mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind. Auf unseren Kanälen bei Instagram und TikTok findet ihr begleitend dazu ein Video – schaut doch mal vorbei!
1. Mindestlohn steigt
Zum neuen Jahr wurde der Mindestlohn angehoben. Ab dem 1. Januar 2024 liegt er bei 12,41 Euro pro Stunde. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 betrug er noch 12 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist für 2025 entsprechend geplant, dann wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigen.
2. CO2-Preis wird angehoben
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde Ende vergangenen Jahres festgelegt, dass der CO2-Preis angehoben wird. Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gast beträgt demnach seit dem Jahreswechsel 45 Euro pro Tonne. Bedeutet konkret: Die Preise für Benzin und Diesel können dadurch im Schnitt 4,3 bis 4,8 Cent pro Liter teurer werden (Quelle: Information der Bundesregierung).
Weiter heißt es in der Regierungsmitteilung, dass auch die Kosten für Öl und Gas durch die Anhebung geringfügig steigen könnten, schätzungsweise um 0,33 Cent pro Kilowattstunde für Gas und um 4,8 Cent pro Liter für Heizöl. Das könne beispielsweise für einen Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch eine Steigerung von 66 Euro im Jahr bedeuten.
3. Obergrenze für Minijobs angepasst
Auch bei Beschäftigten in Minijob-Verhältnissen gibt es zum Start ins neue Jahr Änderungen. Seit Januar liegt die Minijob-Grenze bei 538 Euro monatlich. Im vergangenen Jahr waren es noch 520 Euro pro Monat. Hochgerechnet aufs Jahr liegt die Obergrenze dann bei 6.456 Euro. Wenn entsprechend der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird (siehe Punkt 1), dürfen Minijobber pro Monat ca. 43 Stunden arbeiten.
4. Diese Änderungen gibt es bei Elterngeld und Kinderkrankengeld
Wenn du Teil einer Familie mit Kindern bist, dürften auch die Änderungen bei Elterngeld und Kinderkrankengeld für dich relevant sein. Beim Elterngeld wird die Einkommensgrenze, also die Grenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, für Paare auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgesetzt. Dies gilt zum 1. April 2024. Derzeit, also für Geburten ab dem 1. September, liegt die Grenze für Paare bei 300.000 Euro. Zum 1. April 2025 soll die Grenze weiter heruntergesetzt werden auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Seit dem Jahreswechsel gibt es darüber hinaus eine Änderung beim Kinderkrankengeld. Demnach ist geregelt, dass Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen können. Bislang waren es 10. Alleinerziehende können pro Kind entsprechend 30 Tage (statt 20) in Anspruch nehmen. Auch die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (bislang 25), für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
5. Pfandpflicht wird ausgeweitet
Seit dem Jahreswechsel wird die gesetzlich vorgeschrieben Pfandpflicht erweitert und gilt dann auch auf Einwegverpackungen für Getränke. Diese Regelung betrifft entsprechend auch Plastikflaschen für Einweggetränke, die Milch, Mischgetränke mit Milch und andere Milchprodukte enthalten.
6. Einkommensgrenze für Vermögenswirksame Leistungen wird angehoben
Wusstest du, dass du jedes Jahr Anspruch auf zusätzliches Geld vom Staat haben könntest? Es geht unter anderem um die Arbeitnehmersparzulage und eine neue Einkommensgrenze. Bisher lag diese bei 17.800 Euro – seit dem 1. Januar 2024 bei 40.000 Euro. Die einzige Voraussetzung ist ein Sparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen.
Wie du deine vermögenswirksamen Leistungen anlegst, wie der Staat dich fördert und wie du dein Vermögen optimierst – dazu beraten dich die Experten der Volksbank Hameln-Stadthagen gerne. Nimm dazu ganz einfach Kontakt mit deinem Berater auf oder vereinbare hier einen Termin online.
Fotos: Tanja Dutton