Zugegeben: Die Bearbeitung der Steuererklärung ist vielleicht nicht das Highlight des Jahres. Bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, musst du diese für 2021 bis zum 31.07.2022 einreichen. Eine Verlängerung ist per formlosen Antrag an das Finanzamt möglich. So oder so ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit der Steuererklärung zu befassen, schließlich kannst du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Wenn du zum Beispiel im Homeoffice gearbeitet hast, gibt es einige Punkte, die du beachten solltest. In Kooperation mit der Volksbank Hameln-Stadthagen haben wir deswegen Hinweise und Tipps für die Steuererklärung 2021 gesammelt. Wichtig: Im Zweifel solltest du immer einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Lohnsteuerhilfeverein oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen.
Tipp 1: Arbeitswege über Entfernungspauschale geltend machen
Wenn du beruflich unterwegs bist, ist das ein Thema für deine Steuererklärung. Für jeden Arbeitstag kannst du eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer der einfachen Wegstrecke ansetzen. 2021 erhöht sich diese ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren Kilometer auf 0,35 Euro. Für die Ermittlung der Entfernung zählt die kürzeste Straßenverbindung.
Tipp 2: Geld zurück für berufliche Auswärtstätigkeit
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn du für deinen Job vorübergehend außerhalb deiner Wohnung oder Arbeitsstätte tätig bist, also zum Beispiel auf Dienstreise. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden ist eine Pauschale in Höhe von 14 Euro vorgesehen, bei 24 Stunden 28 Euro. Unabhängig von der Dauer der Abwesenheit kannst du für An- und Abreisetage bei Übernachtung je 14 Euro pauschal ansetzen. Für ein Frühstück in diesem Rahmen können 5,60 Euro geltend gemacht werden, für ein Mittag- oder Abendessen je 11,20 Euro.
Tipp 3: Arbeiten im Homeoffice: So gibt es Geld zurück vom Finanzamt
Wenn du in Corona-Zeiten zu Hause gearbeitet hast oder das Homeoffice inzwischen zum festen Bestandteil deiner beruflichen Tätigkeit geworden ist, kannst du das in deiner Steuererklärung entsprechend berücksichtigen. Für jeden Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast, werden 5 Euro als Pauschale akzeptiert. Der Betrag gilt für maximal 120 Tage, also 600 Euro. Für diese Tage muss jedoch auf die Geltendmachung eines Arbeitszimmers verzichtet werden. Das führt zum nächsten Punkt.
Tipp 4: Wie du dein Arbeitszimmer zu Hause absetzen kannst
Wenn du ein häusliches Arbeitszimmer hast, ist das auch für deine Steuererklärung relevant. Aufwände für ein Arbeitszimmer zu Hause sind bis zu 1.250 Euro abziehbar, vorausgesetzt, es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Dabei gilt der personenbezogene Höchstbetrag auch für die Nutzung mehrerer Arbeitszimmer. Der Betrag muss nicht gekürzt werden, wenn keine ganzjährige Nutzung vorliegt. Arbeitsecken oder anders genutzte Arbeitsräume reichen allerdings nicht aus.
Tipp 5: Ausbildungskosten in Steuererklärung berücksichtigen
Bis 6.000 Euro kannst du für Studien- und Teilnahmegebühren, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, Fahrtkosten sowie weitere Mehraufwendungen als Sonderausgaben anrechnen. Wenn die Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet, werden Aufwendungen als Werbungskosten unbeschränkt geltend gemacht. Für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte gilt die Entfernungspauschale.
Tipp 6: Studienkosten über Verlustvortrag zurückholen
Solltest du als Studentin oder Student ein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro (2021) haben, bietet sich der sogenannte Verlustvortrag an. Damit können dem Finanzamt Studienkosten mitgeteilt werden, die verrechnet werden, wenn du das erste Mal Steuern zahlst. So könntest du zum Beispiel später als Arbeitnehmer über eine Steuerrückzahlung Studienkosten erstattet bekommen.