1. 25 Cent Pfand für alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff
Ab 2022 besteht eine Pfandflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie alle Getränkedosen. Diese Dosen und Flaschen werden seit dem Jahreswechsel einheitlich mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Reine Molkereiprodukte stellen dabei allerdings eine Ausnahme dar. Restbestände ohne Pfand dürfen Händler noch bis zum 1. Juni 2022 verkaufen.
2. Corona-Bonus steuerfrei bis Ende März möglich
Noch bis Ende März können Unternehmen ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus bis maximal 1.500 Euro zahlen. Die Arbeitgeber können den Betrag dabei auch auf mehrere Zahlungen aufteilen, solange die 1.500 Euro insgesamt nicht überschritten werden.
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Henrik Hoffmeister ist Omnikanalberater bei der Volksbank Hameln-Stadthagen – und damit Ansprechpartner für deine finanziellen Angelegenheiten. Sein Angebot: „Neues Jahr oder neue Herausforderungen – stelle deine finanzielle Planung mit mir auf den Prüfstand.“ Du erreichst ihn per Telefon über die 05151/207-10256 oder per E-Mail an henrik.hoffmeister@vbhs.de.
3. Familien werden entlastet über höheren Grundfreibetrag
Familien sollen ab 2022 finanziell entlastet werden: Dies ermöglicht ein höherer Grundfreibetrag. Dieser steigt auf 9.984 Euro an. 240 Euro mehr als im Vorjahr. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag und liegt damit im Jahr 2022 bei 19.968 Euro. Die Anhebung soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichern.
4. Hausbau: Förderung für KfW-55-Neubauten läuft aus
Wenn ihr einen Neubau plant, könnt ihr ab dem 1. Februar 2022 nicht mehr auf die Förderung für das sogenannte „Effizienzhaus 55“ zurückgreifen. Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss dann höhere Anforderungen erfüllen – und im KfW-40-Standard bauen. Hintergrund ist, dass die Fördermittel laut Bund stattdessen dort eingesetzt werden sollen, wo eine größere CO2-Einsparung erreicht werden kann.
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Du planst, ein Haus zu bauen und bist an einer Beratung zum Thema Immobilienfinanzierung interessiert? Erfahre über die Privatkundenberater der Volksbank Hameln-Stadthagen zum Beispiel, wie du Geld sparen kannst, indem du die Wohnungsbauprämie beantragst. Die Experten helfen dir dabei, eine geeignete Finanzierungsstrategie zu entwickeln, um den Traum vom Eigenheim zu realisieren.
5. Mindestlohn und Mindestvergütung für Auszubildende steigen
Wenn du nach Mindestlohn bezahlt wirst, darfst du dich seit dem 1. Januar über mehr Geld freuen: Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum Start ins Jahr 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Zur Mitte des Jahres, konkret zum 1. Juli 2022, erfolgt eine zusätzliche Erhöhung auf dann 10,45 Euro pro Stunde. Und: Die Ampel-Koalition hat angekündigt, den Mindestlohn per Gesetz sogar auf zwölf Euro erhöhen zu wollen. Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbständige und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Für Auszubildende steigt aber die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr im Jahr 2022 von 550 Euro auf 585 Euro. 2023 soll die Mindestvergütung übrigens auf 620 Euro steigen.
6. Für mehr Recycling: Supermärkte müssen Elektroaltgeräte annehmen
Wenn ihr ein altes Smartphone oder zum Beispiel eine ausgediente Elektro-Zahnbürste entsorgen wollt, könnt ihr das ab 2022, spätestens ab dem 1. Juli 2022, auch in Supermärkten tun. Supermärkte ab 800 Quadratmetern aufwärts sind dazu angehalten, Rücknahmestellen einzurichten. Für Kleingeräte wie zum Beispiel Taschenlampen gilt die Regelung unabhängig davon, ob ihr das Gerät auch im jeweiligen Supermarkt gekauft habt. Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Supermarkt mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte im Sortiment hat. Ziel der Regelung ist, dass mehr Geräte recycelt werden.
7. Digitalisierungen von Krankmeldungen schreitet voran
Elektronische Bescheinigung statt „gelber Schein“: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll in diesem Jahr auf ein elektronisches Meldeverfahren umgestellt werden – mit dem Ziel, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zu entlasten. Seit Januar ist die Übermittlung der elektronischen Bescheinigung durch Arztpraxen verpflichtend. Die digitale Weiterleitung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber soll zum 1. Juli 2022 erfolgen.
8. Briefe werden teurer: Portokosten steigen
Die Deutsche Post hat zum 1. Januar 2022 die Preise für Briefe und Briefzusatzleistungen erhöht. Bedeutet: Wenn ihr in diesem Jahr eine Postkarte aus dem Urlaub versenden wollt, wird das teurer, denn das Briefporto wurde angehoben. Für Postkarten gilt der neue Portopreis von 0,70 Euro statt 0,60 Euro zuvor. Der Versand eines Standardbriefs ist mit 0,85 Euro 5 Cent teurer als noch im vergangenen Jahr. Die Deutsche Post begründet die Preiserhöhungen damit, dass trotz höherer Lohn- und Transportkosten in Anbetracht einer gestiegenen Inflationsrate in moderne Infrastruktur und vor allem in fair bezahlte, gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert werden soll.
9. Plastiktüten sind im Einzelhandel verboten
Für den Einkauf im Supermarkt solltet ihr seit dem Januar an euren Jutebeutel denken oder auf eine Papiertüte zurückgreifen, denn seit Anfang des Jahres ist der Verkauf von Plastiktüten im Einzelhandel offiziell untersagt. Bereits seit 2016 gilt eine freiwillige Vereinbarung, dass Kunststofftüten nur noch gegen Bezahlung herausgegeben werden dürfen. Durch das grundsätzliche Verbot im Handel soll die Umwelt weiter geschützt werden. Wenn ihr einen Teil dazu beitragen wollt, solltet ihr übrigens eher auf wiederverwendbare Jutebeutel als auf Papiertüten zurückgreifen. Laut Nabu stellt die Papiertüte gesamtökologisch keine bessere Alternative zur Plastiktüte dar. Denn auch braune Papiertüten bestünden nur selten aus Altpapier.
10. Angepasste Regelungen im Straßenverkehr
Bereits seit November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr. Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wurde in diesem Zuge teurer – und für das Falschparken kann es sogar Punkte geben. Wer unerlaubt die Rettungsgasse nutzt, muss sogar mit bis zu einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, dass im Verbandskasten künftig zwei Mund-Nasen-Masken enthalten sein müssen. Wann genau diese Regelung in Kraft tritt, ist noch offen. Die Innovationsprämie (Zuschuss in Höhe von 900 Euro) für E-Autos wurde übrigens bis Ende 2022 verlängert.
Fotos: Chris Kursikowski